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Infos zur Mitgliedschaft

 Aktivmitgliedschaft 

 gem. jll-Statuten Art. 5

Aktivmitglieder können alle natürlichen Personen bis zur Vollendung des 35. Altersjahres sein. Wer während seiner Amtsperiode als Rats- oder Kommissionsmitglied das 35. Altersjahr vollendet, bleibt bis zum Ende seines Mandats Aktivmitglied der jll.

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Mitgliederbeitrag pro Jahr: 50 CHF (in Ausbildung 40 CHF)

 

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 Passivmitgliedschaft 

gem. jll-Statuten Art. 6

Die Passivmitgliedschaft können alle natürlichen und juristischen Personen erwerben.

Mit Vollendung des 35. Altersjahrs (bzw. für Mandatsträger bei Ende des Mandats) werden Aktivmitglieder automatisch zu Passivmitgliedern.

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Mitgliederbeitrag pro Jahr: Einzelmitglied 40 CHF, Ehepaar 80 CHF

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